Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie, die die Bildungseinrichtungen von Bad Lippspringe betreffen:
Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 12.04.2021:
Regelungen für die Grundschulen
In den beiden Grundschulen wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen ab dem 12.04.2021 eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfindet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihrer Schule.
Regelungen für die Gesamtschule
In der Gesamtschule wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen ebenfalls ab dem 12.04.2021 eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfindet. Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihrer Schule.
Schützen, Impfen und Testen
Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.
Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.
Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.
Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Pädagogische Betreuung
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.
Gemäß der aktuellen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) darf die Kindertageseinrichtung ab dem 30.01.2021 nur noch mit einer medizinischen Maske betreten werden. Alltagsmasken oder Tücher sind nicht mehr ausreichend.
Die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen bleibt auch nach den Ostertagen, zunächst mindestens bis zum 11. April 2021, im eingeschränkten Regelbetrieb.
Sollte sich das Pandemiegeschehen negativ verändern, wird ebenfalls reagieren. Bei stetig steigendem Infektionsgeschehen muss dann eine Phase zurückgehen werden. Sollte es wider Erwarten zu einem sprunghaften Anstieg kommen, werden Kitas auch regional oder landesweit komplett schließen („Corona-Notbremse“). In einem solchen Notfall würde es dann tatsächlich auch nur eine ganz eng begrenzte Notbetreuung geben.
Voraussetzung dafür, dass wir gemeinsam durch diese Krise kommen, ist der Grundsatz: Kranke Kinder dürfen nicht in die Kindertagesbetreuung gebracht werden. Wenn ein Kind Husten, Schnupfen, Fieber oder andere Symptome hat, muss es zu Hause bleiben. Darüber kann nicht diskutiert werden. Sie schützen damit nicht nur die Beschäftigten in Kita und Kindertagespflege, sondern auch den Betreuungsplatz ihres Kin-des. Denn jede Kraft vor Ort wird gebraucht und soll nicht durch unnötige Ansteckung auch von Erkältungskrankheiten gefährdet werden oder ausfallen.
Stadt Bad Lippspringe
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