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03. April 2025

Gemeinsam für ein sauberes Bad Lippspringe

Straße fegen

In einer sauberen Stadt fühlen sich die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Urlauber und Gäste wohl und sicher. Ungepflegte und verdreckte Straßen wirken sich dagegen negativ auf die Lebensqualität und das Image der gesamten Stadt aus. Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung Bad Lippspringe alle Grundstückeigentümer darum, bei der Reinigung und Pflege der Gehwege mitzuhelfen.

Die Zuständigkeiten für die verschiedenen Flächen in Bad Lippspringe ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Demnach kümmern sich die Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes um die Reinigung und Pflege aller öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der Stadt. Für die Gehwege sind dagegen die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich. Das bedeutet, dass Hausbesitzer alle Gehwege sowie alle von Radfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzten Wege sauber halten müssen, die an ihr Grundstück grenzen.

An Straßen ohne separaten Gehweg ist die Straße selbst auf einer Breite von 1,50 Meter zu reinigen. Und in Spielstraßen sind die Anlieger oft nicht nur für die Reinigung der Gehwege, sondern auch der Straßen zuständig. Alle Flächen sollten nach Bedarf, mindestens jedoch einmal in der Woche, von Unkraut, Laub und sonstigem Unrat befreit werden. Bad Lippspringerinnen und Bad Lippspringer, die wissen möchten, welche Regelungen in ihrer Straße gelten, können das in der aktuellen Straßenreinigungssatzung nachlesen.


Copyright Foto: Sepp photography/Shutterstock.com