03.03.2021
Die Stadt Bad Lippspringe hat entschieden, ihre Gastronomen und Einzelhändler auch im zweiten Pandemiejahr finanziell zu entlasten. Die Verwaltung verzichtet somit auch in 2021 auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie und die Außenverkaufsflächen. So sollen die finanziellen Einbußen der Betriebe zumindest teilweise aufgefangen werden.
Für Bürgermeister Ulrich Lange ist es eine Selbstverständlichkeit, diese von seinem Vorgänger Andreas Bee eingeführte Form der Unterstützung fortzusetzen: „Ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie sind es nach wie vor die Einzelhändler und Gastronomen, die besonders zu kämpfen haben. Indem wir auf die Gebühren verzichten, können wir als Verwaltung einen einfachen aber effektiven Beitrag dazu leisten, die Betriebe finanziell ein wenig zu entlasten.“
Dementsprechend können die Bad Lippspringer Gastronomen und Einzelhändler ihre Außenbereiche ohne zusätzliche Kosten öffnen, sobald die Corona-Schutzverordnung es wieder zulässt. Bei Fragen dazu oder zu anderen Auflagen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes gerne zur Verfügung.
Foto: Nico Faramaz/Shutterstock.com
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