Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Dieser kann im Bürgerbüro durch einen Erziehungsberechtigten (Mutter oder Vater des Kindes) beantragt werden.
Montag: | 08.00–13.00 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–13.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–13.00 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–13.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–13.00 Uhr |
Mittwochs und Freitags können Sie das Bürgerbüro ohne Termin besuchen, an allen anderen Tagen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die Terminvergabe erfolgt online über diesen Link oder telefonisch unter 05252 / 26-0.
Folgende Mitarbeiter/innen stehen Ihnen bei Fragen zu dieser Dienstleistung gerne zur Verfügung.
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