Gartenwasserzähler/Abzugszähler, die für gebührenrelevante Zwecke zum Einsatz kommen, müssen alle 6 Jahre mit Ablauf ihres Eichzeitraumes nachgeeicht oder durch neue Zähler ersetzt werden. Der Zählerwechsel ist ebenfalls von einem Fachbetrieb durchzuführen und zu bescheinigen. Erfolgt der Nachweis nicht, kann eine Minderung nicht weiter geltend gemacht werden.
Alle Anträge, die Sie benötigen finden Sie unter Downloads.
Montag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Folgende Mitarbeiter/innen stehen Ihnen bei Fragen zu dieser Dienstleistung gerne zur Verfügung.
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