Einwohner, die seit mindestens 3 Monaten in der Stadt wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Stadt Bad Lippspringe über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Weitere Details können §25 GO NRW entnommen werden
Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 von 100 Einwohnern unterzeichnet worden sein.
Montag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.30 Uhr |
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33175 Bad Lippspringe
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