Voraussetzung für den Betrieb einer Gaststätte im Bereich der Stadt Bad Lippspringe ist die Erteilung einer Erlaubnis durch das Ordnungsamt. Informationen zu den Voraussetzungen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Verwaltungsgebühr 150,00 - 3.000,00 EUR
Montag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.30 Uhr |
Folgende Mitarbeiter/innen stehen Ihnen bei Fragen zu dieser Dienstleistung gerne zur Verfügung.
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Stadt Bad Lippspringe
Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1
33175 Bad Lippspringe
Telefon: +49 (0) 52 52 / 26 - 0
Telefax: +49 (0) 52 52 / 26 - 166
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