Wer bauen will, braucht dazu eine Baugenehmigung!
Welche Unterlagen neben dem Antragsformular benötigt werden, kann bei jedem Architekten oder beim Fachbereich Bauwesen erfragt werden. Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet der Stadt Bad Lippspringe ist der Kreis Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen, Aldegreverstr. 10 -14, 33102 Paderborn. Für die Genehmigung dieser Bauvorhaben ist das Einvernehmen der Stadt erforderlich. Bauanträge werden von der Stadt Bad Lippspringe an den Kreis Paderborn zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.
Montag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.30 Uhr |
Folgende Mitarbeiter/innen stehen Ihnen bei Fragen zu dieser Dienstleistung gerne zur Verfügung.
Bauleitplanung, Bauberatung, Baugenehmigungsverfahren; Bauverwaltung; Vorkaufsrechte; Liegenschaftsangelegenheiten
Eventuell könnten Sie folgende Beiträge auch interessieren!
Stadt Bad Lippspringe
Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1
33175 Bad Lippspringe
Telefon: +49 (0) 52 52 / 26 - 0
Telefax: +49 (0) 52 52 / 26 - 166
Melden Sie sich jetzt an und lassen Sie sich per E-Mail über aktuelle Meldungen und Event-Highlights aus Bad Lippspringe und der Gartenschau informieren.
Prospekte und mehr können Sie hier direkt online einsehen oder sich per Post nach Hause bestellen.