Für die Einleitung von Abwässern in das stadteigene Kanalnetz wird nach Maßgabe der geltenden Gebührensatzung eine Entwässerungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Stadtrates in einer Gebührensatzung festgelegt. Nähere Informationen zur aktuellen Gebührensatzung erteilen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Fachbereichs Finanzwesen.
Montag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Folgende Mitarbeiter/innen stehen Ihnen bei Fragen zu dieser Dienstleistung gerne zur Verfügung.
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