Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Stadt Bad Lippspringe zur Prüfung vorzulegen.
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.
notarieller Kaufvertrag bzw. Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag
Montag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.30 Uhr |
Folgende Mitarbeiter/innen stehen Ihnen bei Fragen zu dieser Dienstleistung gerne zur Verfügung.
Bauleitplanung, Bauberatung, Baugenehmigungsverfahren; Bauverwaltung; Vorkaufsrechte; Liegenschaftsangelegenheiten
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