Sie ziehen aus Bad Lippspringe weg? Schade!
Eine Abmeldung in Bad Lippspringe ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Für die Abmeldung benötigen Sie:
Bei Abmeldung eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Können Sie die Abmeldung nicht persönlich erledigen, ist die Abmeldung mit Vollmacht und Vorlage aller Dokumente möglich.
Montag: | 08.00–13.00 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–13.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–13.00 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–13.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–13.00 Uhr |
Das Rathaus ist bis auf Weiteres geschlossen.
Terminvergabe online über diesen Link oder telefonisch unter 05252 / 26-0.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Hauptwohnung abmelden
Vollmacht zur Abmeldung
Folgende Mitarbeiter/innen stehen Ihnen bei Fragen zu dieser Dienstleistung gerne zur Verfügung.
Eventuell könnten Sie folgende Beiträge auch interessieren!
Stadt Bad Lippspringe
Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1
33175 Bad Lippspringe
Telefon: +49 (0) 52 52 / 26 - 0
Telefax: +49 (0) 52 52 / 26 - 166
Melden Sie sich jetzt an und lassen Sie sich per E-Mail über aktuelle Meldungen und Event-Highlights aus Bad Lippspringe und der Gartenschau informieren.
Prospekte und mehr können Sie hier direkt online einsehen oder sich per Post nach Hause bestellen.