Sie ziehen innerhalb Bad Lippspringes um?
Für die Ummeldung benötigen wir:
Bei Umzug eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Können Sie die Ummeldung nicht persönlich erledigen, ist die Ummeldung mit Vollmacht und Vorlage aller Dokumente möglich.
Montag: | 08.00–13.00 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–13.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–13.00 Uhr 14.00–17.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–13.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–13.00 Uhr |
Mittwochs und Freitags können Sie das Bürgerbüro ohne Termin besuchen, an allen anderen Tagen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die Terminvergabe erfolgt online über diesen Link oder telefonisch unter 05252 / 26-0.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) („Vermieterbescheinigung“)
Folgende Mitarbeiter/innen stehen Ihnen bei Fragen zu dieser Dienstleistung gerne zur Verfügung.
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Stadt Bad Lippspringe
Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1
33175 Bad Lippspringe
Telefon: +49 (0) 52 52 / 26 - 0
Telefax: +49 (0) 52 52 / 26 - 166
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