Die energetische Gebäudesanierung ist ein zentraler Baustein der Energiewende, da Gebäude einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen ausmachen. Durch bessere Dämmung, moderne Heizsysteme und erneuerbare Energien lassen sich enorme Einsparpotenziale nutzen. Um den Klimaschutz voranzutreiben, muss ein Umdenken stattfinden – weg von fossilen Energieträgern hin zu nachhaltigen, effizienten Lösungen. Nur so können wir unseren Energieverbrauch senken, eine klimafreundliche Zukunft gestalten und Wohlstand sowie Lebensqualität in Deutschland sichern.
Die Umsetzung einer Fassaden- und Dachbegrünung ist in vielen Formen möglich. Bei der Fassadenbegrünung gibt es bodengebundene Systeme, bei denen Kletterpflanzen wie Efeu oder wilder Wein direkt aus dem Boden wachsen. Alternativ sind modulare Fassadenbegrünungen mit Pflanztrögen oder vertikalen Begrünungssystemen möglich, die flexibel installiert und individuell bepflanzt werden können.
Extensive Dachbegrünungen mit robusten Pflanzen wie Sedum oder Gräsern sind pflegeleicht und benötigen kaum Bewässerung. Intensive Dachbegrünungen hingegen können sogar in kleine Dachgärten verwandelt werden, die zusätzlichen Erholungsraum schaffen.
Was wird gefördert?
Bei der Umsetzung einer Dach- bzw. Fassadenbegrünung werden die baulichen Maßnahmen sowie die zur Pflanzung notwendigen Materialien inkl. der Pflanzen gefördert. Es sind mehrjährige, heimische und insektenfreundliche Pflanzen zu verwenden.
Was wird nicht gefördert?
Sollten im Vorfeld Dach- und Fassadenreparaturen oder –sanierungen erforderlich sein, sind die Kosten hierfür nicht förderfähig.
Ziel der Förderung Entsiegelung von Schottergärten ist es, einen Anreiz zu schaffen, Schottergärten und versiegelte Flächen insbesondere in Vorgärten von zur Wohnnutzung bestimmten Grundstücken im Stadtgebiet von Bad Lippspringe so umzuwandeln, dass diese eine möglichst flächendeckende Vegetation aufweisen, Angebote für Insekten und andere Tiere bieten und das Regenwasser gut versickern lassen.
Schottergärten sind solche Flächen in Vorgärten/Gärten von bebauten Grundstücken, die zu über 80% mit Schotter und/oder Kies bedeckt oder die zu über 80% befestigt sind. Die Landesbauordnung NRW erhielt zu Beginn 2024 eine Aktualisierung zum Thema Schottergärten. Demnach sind Schotterungen oder die Anlage eines Kunstrasens im Vorgarten generell nicht mehr zulässig.
Was wird gefördert?
Abfuhr und Entsorgung von Schotter, Kies, Beton, Steinzeug aus Schottergärten oder von versiegelten Flächen sowie von weiteren für die Entsiegelung zu entfernenden Materialien und Lieferung und Einbringung von Mutterboden sowie Neupflanzung mit heimischen und insektenfreundlichen Sträuchern, Stauden und Blühwiesen. Über die Einstufung als Schottergarten entscheidet die Stadt auf der Grundlage von Fotos oder Skizzen oder/und eines Vorort-Termins.
Bei der Neugestaltung von mehreren kleinen Teilflächen (kleiner als 10m²) auf einem Grundstück (z. B. im Vorgarten- und Gartenbereich) können die Teilflächen addiert werden.
Was wird nicht gefördert?
Der Einbau eines Unkrautvlies führt dazu, dass die gesamte Maßnahme förderunschädlich wird.