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Gemäß § 4 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist die Stadt Bad Lippspringe dazu verpflichtet, bis spätestens zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
Das Bundeskabinett hat im August 2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung beschlossen, welches zum 01.01.2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten ist.
Der großvolumige Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung erfordert in vielen Kommunen eine Umstellung auf eine netzgebundene Wärmeversorgung.
Deswegen ist eine strategische Wärmeplanung notwendig, die die gegebenen Optionen beleuchtet und Maßnahmen für Stadtteile, Quartiere und Einzelgebäude ableitet.
Gemäß § 4 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist die Stadt Bad Lippspringe dazu verpflichtet, bis spätestens zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
Mithilfe des kommunalen Wärmeplans soll der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteurinnen und Akteure geschaffen werden.
Westfalen Weser wurde von der Stadt Bad Lippspringe beauftragt die „Kommunale Wärmeplanung“ von Juni 2024 bis Juli 2025 zu erarbeiten.
Der Abschlussbericht wurde auf dieser Website veröffentlicht.
Derzeit befinden sich zwei Wärmenetzprojekte in Planung: Strothebach und Töggernweg. Diese Projekte werden von einem Zusammenschluss aus Energieservice Westfalen Weser und der Westfalen Landwärme vorangetrieben.
Die Projektpartner warten immer noch auf die Bewilligung eines Förderbescheids, um die weitere Umsetzung zu sichern. Erste Gespräche mit relevanten Akteuren wurden bereits aufgenommen. Zur Deckung des Grundbedarfs in der Wärmeversorgung ist geplant, überwiegend erneuerbaren Strom aus Windenergie zu nutzen.
Zusätzlich soll Abwärme aus einem geplanten Rechenzentrum integriert werden.
Zur Deckung einzelner Spitzenlasten wird voraussichtlich ein Elektrokessel eingesetzt werden, wobei nur ein geringer Anteil der gesamten Wärmebereitstellung durch diesen abgedeckt werden soll. Durch diese Maßnahmen soll es künftig möglich sein, klimaneutrale Wärmeenergie in den beplanten Gebieten zu einem wettbewerbsfähigen Preis bereitzustellen.