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Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion
von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die
Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern.
Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in
einem vorgegebenen Zeitrahmen
• strategische Lärmkarten zu erstellen,
• die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
• Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen
Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen
oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und
• die EU-Kommission über die Schallbelastung, die Betroffenheit der Bevölkerung und die getroffenen
Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.
Die Kommunen werden in der Richtlinie verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen
bzw. fortzuschreiben.
In der Anlage können Sie sich den Lärmaktionsplan für die Stadt Bad Lippspringe anschauen.