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Die von uns durchgeführte Überprüfung ist gebührenfrei.
Kosten für die Prüfung der Echtheit der Urkunde sind von Ihnen zu tragen.
Heiratsurkunde im Original (ggf. zusätzlicher Nachweis über die religiöse Eheschließung)
Geburtsurkunde Ihrer Kinder im Original
amtliche deutsche Übersetzung der Urkunde
gültige Pässe aller Familienmitglieder
von beiden Eheleuten ausgefüllte Erklärung zum Familienstand. Das Formular finden Sie hier unter "Herunterladbare Formulare"
Je Nach Herkunftsland sind ggf. Nachweise über die Echtheit der Urkunde (Apostille, Legalisation o.ä.) erforderlich.
Im Fall einer vorherigen Scheidung sind auch darüber Nachweise vorzulegen. Im Ausland vollzogene Scheidungen müssen ggf. in Deutschland vom Oberlandesgericht anerkannt werden.
Im Einzelfall müssen ggf. zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden.
Vgl. § 438 ZPO sowie verschiedene Vorschriften im Personenstandsrecht