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Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Lippspringe, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus sind Vereine und Initiativen vorschlagsberechtigt, sofern sie ihren Sitz in Bad Lippspringe haben.
Die Stadt Bad Lippspringe und ihre Einrichtungen können keine Vorschläge einreichen.
Die zulässigen Vorschläge werden im Haupt,- Finanz – und Beschwerdeausschuss der Stadt Bad Lippspringe beraten
Die Einreichung der Vorschläge erfolgt schriftlich, vorzugsweise elektronisch, an die E-Mail-Adresse: buergerbudget@bad-lippspringe.de oder über den Onlinedienst auf dieser Seite.
Jeder Vorschlag muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie eine nachvollziehbare Kostenkalkulation enthalten. Dabei sind auch die voraussichtlichen Folgekosten für die nächsten drei Jahre darzustellen.