Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Bürgerbudget

Voraussetzungen

  1. Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Lippspringe, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus sind Vereine und Initiativen vorschlagsberechtigt, sofern sie ihren Sitz in Bad Lippspringe haben.

  2. Die Stadt Bad Lippspringe und ihre Einrichtungen können keine Vorschläge einreichen.

  3. Die zulässigen Vorschläge werden im Haupt,- Finanz – und Beschwerdeausschuss der Stadt Bad Lippspringe beraten

  4. Die Einreichung der Vorschläge erfolgt schriftlich, vorzugsweise elektronisch, an die E-Mail-Adresse: buergerbudget@bad-lippspringe.de oder über den Onlinedienst auf dieser Seite.

  5. Jeder Vorschlag muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie eine nachvollziehbare Kostenkalkulation enthalten. Dabei sind auch die voraussichtlichen Folgekosten für die nächsten drei Jahre darzustellen.