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Die verantwortlichen Angehörigen oder deren Beauftragter können eine Verlängerung der gesetzlichen Bestattungsfrist beantragen, wenn aus nachvollziehbaren Gründen die Bestattung innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht möglich ist.
Jede*r Verstorbene muss innerhalb von zehn Tagen nach dem Tode erdbestattet oder eingeäschert werden. Die Frist bemisst sich nach Wochentagen. Tage, an denen keine Bestattung möglich ist, beispielsweise Feiertage oder Wochenenden, verlängern diese Frist nicht. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.
Reichen Sie uns den "Antrag auf Bestattungsfristverlängerung" mit dem im Download-Bereich hinterlegten Formular schriftlich ein.