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Kanalbenutzungsgebühren

Details

Für die Einleitung von Abwässern in das stadteigene Kanalnetz wird nach Maßgabe der geltenden Gebührensatzung eine Entwässerungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Stadtrates in einer Gebührensatzung festgelegt. Nähere Informationen zur aktuellen Gebührensatzung erteilen die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kämmerei.