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Personalausweis

Details

Antragstellung

Der Antrag ist persönlich zu stellen und Sie können sich nicht vertreten lassen.

Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro (05252/26-0) aufzunehmen.

Unter 16 Jahre

Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) im Beisein des Kindes stellen. Es ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile vorzulegen.

Vorläufiger Personalausweis

Dieselben Voraussetzungen gelten für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises.

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt, hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten und wird in Verbindung mit dem Personalausweis beantragt.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.

Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.

Hinweise

Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.