Abbruchgenehmigung
Details
Für den Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist eine Genehmigung erforderlich.
Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen,
Aldegreverstr. 10 - 14, 33102 Paderborn
Für den Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist eine Genehmigung erforderlich.
Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen,
Aldegreverstr. 10 - 14, 33102 Paderborn