Anzeige großer und gefährlicher Hunde gem. §§ 8, 10 u. 11 LHundG NRW
Details
Die Haltung eines großen (20kg oder 40cm Widerristhöhe) oder gefährlichen Hundes ist beim Ordnungsamt der Stadt Bad Lippspringe anzuzeigen.
Die Haltung eines großen (20kg oder 40cm Widerristhöhe) oder gefährlichen Hundes ist beim Ordnungsamt der Stadt Bad Lippspringe anzuzeigen.