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Ehefähigkeitszeugnis

Details

Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähig­keitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeits­zeugnisses.

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundi­gen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheini­gung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.

Nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnis­sen können mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden. Diese haben den Vor­teil, dass neben der deutschen auch die europäischen Sprachen, wie z.B. die englische, franzö­sische oder spanische Sprache aufgeführt sind und Sie so die Kosten für eine Übersetzung sparen.

Hinweise

Bei persönlicher Abholung ist die Zahlung der Gebühren in bar oder per EC-Kartenzahlung möglich.
Bei postalischer Zustellung ist die Zahlung der Gebühren auf Rechnung möglich.