Familienpass
Als besonderen Service für Familien bieten wir in Bad Lippspringe den Familienpass.
Wer erhält den Familienpass?
- Familien mit 2 und mehr Kindern
- Alleinerziehende mit 1 und mehr Kindern
- Familien mit einem behinderten Kind
- (Grad der Behinderung mindestens 50 v.H.)
- Alle Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Welche Leistungen werden gewährt?
- Vergünstigungen beim Kauf von Saisonkarten für das Thermal-Freibad
- Saisonkarten für Schüler/Jugendliche - Ermäßigung € 5,--
- Saisonkarten für Familien - Ermäßigung € 15,--
- Ermäßigter Eintritt bei einzelnen kulturellen Veranstaltungen der Stadt Bad Lippspringe
- Ermäßigte Kursgebühren bei der Volkshochschule
- 50% Ermäßigung auf Eintrittsgeld für das Kreismuseum Wewelsburg
Wie erhalte ich den Familienpass?
- Der Familienpass wird auf Antrag gewährt.
- Familien mit einem behinderten Kind und alle Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten nach Vorlage des Nachweises einen Familienpass.
- Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.
Besondere Regelungen!
- Familienpässe anderer Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn werden anerkannt und berechtigen zur Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen mit Ausnahme der Abgabe von Windelsäcken. Der Familienpass der Stadt Bad Lippspringe wird in den anderen Städten und Gemeinden im Kreis Paderborn ebenfalls anerkannt.
- Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Haushalt der Eltern leben, werden berücksichtigt, solange für sie Kindergeld bezogen wird. (Nachweis über den Bezug von Kindergeld)