Bauleitplanung
Hier finden Sie Bauleitpläne, die sich im öffentlichen Beteiligungsverfahren befinden, laufende und auch bereits abgeschlossene Bebauungspläne. Weiterhin stellen wir Ihnen Informationen zum Flächennutzungsplan zur Verfügung.
Bauleitpläne, die sich im öffentlichen Beteiligungsverfahren befinden
Bebauungsplan Nr. 68 b „Gewerbegebiet Hohe Kamp“
Frühzeitige Beteiligung vom 18.12.2024 bis 20.01.2025
Aktive Bebauungspläne
Bauportal NRW
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- Wirksamer Flächennutzungsplan
- Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“
- 20. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich „Böcksgrund“
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Flächennutzungsplan
Wirksamer Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lippspringe ist ein langfristiges Planungsinstrument, das die räumliche Entwicklung und Nutzung von Flächen in der Stadt festlegt.
Er berücksichtigt Aspekte wie Wohngebiete, Gewerbegebiete, Grünflächen und Verkehrsinfrastruktur, um eine ausgewogene Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dabei werden ökologische, soziale und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt, um eine nachhaltige und lebenswerte Umgebung für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Der Plan wird kontinuierlich aktualisiert und angepasst, um den sich ändernden Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.
Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“
Der Sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung der Bezirksregierung im Amtsblatt der Stadt Bad Lippspringe wirksam geworden.
Er umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Bad Lippspringe. Mit der Ausweisung der Windkonzentrationszonen in diesem Teilflächennutzungsplan wird die Errichtung von Windenergieanlagen für das Stadtgebiet von Bad Lippspringe gesteuert. Windenergieanlagen dürfen nur innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen errichtet werden.
20. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich „Böcksgrund“
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung der Bezirksregierung im Amtsblatt der Stadt Bad Lippspringe wirksam geworden.
Der Flächennutzungsplan umfasst das Sondergebiet mit Zwecksbestimmung zur Nutzung der Windenergie und Landwirtschaft für den Bereich „Böcksgrund“.
Mit der Ausweisung der Sondergebietszone in dieser Änderung wird die Errichtung von Windenergieanlagen für das Stadtgebiet von Bad Lippspringe über den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ hinaus gesteuert.
Windenergieanlagen dürfen nur innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen sowie diesem Sondergebiet errichtet werden.
Abgeschlossene Bebauungspläne
Bebauungsplan Nr. 6 - 4. Änderung „Stadtmitte“
Bebauungsplan Nr. 8 a – 5. Änderung „Grenzweg“
Bebauungsplan Nr. 10a, 2. Änderung "Am Beispring"
Keine Einträge vorhanden
Bebauungsplan Nr. 15 b – 1. Änderung „Mühlenflöß West“
Bebauungsplan Nr. 15 c – 1. Änderung „Mühlenflöß West“
Bebauungsplan Nr. 22 - 4. Änderung „Im Bruch“
Bebauungsplan Nr. 23 - 2. Änderung „Am Mittelgraben“
Bebauungsplan Nr. 26 - 2. Änderung „Unter Kaplan´s Trift“
Bebauungsplan Nr. 28, 6. Änderung "Gewerbegebiet Am Vorderflöß"
Keine Einträge vorhanden
Bebauungsplan Nr. 43b - 2. Änderung „Neuhäuser Weg“
Bebauungsplan Nr. 58 - 1. Änderung "Am Thunebach"
Bebauungsplan Nr. 58 - 1. Änderung "Am Thunebach"
Bebauungsplan Nr. 64a - 1, Änderung "Auguste-Viktoria-Stift"
Bebauungsplan Nr. 65 - Änderung „Gartenschaupark“
Bebauungsplan Nr. 68a 1. Änderung "Gewerbegebiet Hohe Kamp"
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Wenn Sie Fragen zur Bauleitplanung haben, können Sie sich gerne an unseren Mitarbeiter wenden. Er hilft Ihnen telefonisch oder per Mail weiter.