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Etwa 30 Betriebe in Bad Lippspringe und Umgebung bieten den Gästekarteninhabern ein breites Angebot an Dienstleistungen und Vergünstigungen an. Die Kurbeitragspflicht für Gäste des Heilbades ist in der Kurbeitragssatzung festgelegt. Der Kurbeitrag gemäß der gültigen Satzung wird von den Vermietern im Namen der Stadt eingezogen.
Kurpark Bad Salzuflen
Gräflicher Park Bad Driburg
Die Ermäßigungen gelten nicht bei Sonderveranstaltungen!
Seit dem 1.1.2025 entfällt die Meldepflicht in den Beherbergungsstätten für deutsche Reisende. Da die Stadt Bad Lippspringe als Heilbad und Kurort Kurbeiträge erhebt und somit jeder Übernachtungsgast, der zu Erholungszwecken ins Kurgebiet reist, kurbeitragspflichtig ist, müssen alle Reisende weiterhin den Meldeschein ausfüllen, damit der Kurbeitrag korrekt berechnet werden kann.
| Personengruppen/ Grund des Aufenthalts | Höhe des Kurbeitrags pro Übernachtung |
|---|---|
| Erwachsene/ Jugendliche | 2,80 € |
| Schwerbehinderte ab 70% (Nachweis erforderlich) | befreit |
| Begleitpersonen von Scherbehinderten (B im Schwerbehindertenausweis) | befreit |
| Kinder bis 13 Jahre | befreit |
| Dienstreise, Kongress, Tagung, Fort- und Weiterbildung | befreit |
| MZG-Klinikbeitrag | erm. 1,70 € |
Das Team der Tourist-Information hilft Ihnen gerne weiter. Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihres Aufenthalts in Bad Lippspringe. Bei Fragen rund um Aktivitäten, Sehenswürdigkeiten oder eine Übernachtung beraten wir Sie gerne, geben Hinweise und schicken Ihnen auch gerne Infomaterial zu. Sprechen Sie uns gerne an.
Adresse: Lindenstraße 1A, 33175 Bad Lippspringe
Telefon: 05252 / 26 260
E-Mail: mrktngbd-lppsprngd
Öffnungszeiten: