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Die Bildungslandschaft in Bad Lippspringe ist geprägt von städtischen Schulen, die eine qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleisten. Dazu zählen die beiden Grundschulen, die eine solide Bildungsgrundlage vermitteln. Die moderne Gesamtschule, die Schülerinnen und Schülern eine umfassende Bildung bis zum Abschluss der Sekundarstufe II ermöglicht, ergänzt dieses Angebot.
Kurze Wege und ein direkter Kontakt zum Schulträger unterstützen erfolgreiche Bildungsangebote.
Durch eine weit entwickelte Digitalisierung können die Schulen modernen Unterricht durchführen.
Das Profil der Kollegien ermöglicht eine umfangreiche Begleitung der einzelnen Persönlichkeiten.
Eine individuelle Unterstützung in allen Einrichtungen zählt zu den Stärken der Bildungslandschaft.
Die Schulen sind in Bad Lippspringe bestens vernetzt und pflegen langjährige Partnerschaften.
Vielfältige Maßnahmen neben der Bildungsvermittlung ergänzen das pädagogische Angebot.
Die gute Kooperation von Grund- und Gesamtschule fördert den Wechsel in die Sekundarstufe.
Die Bildungslandschaft Bad Lippspringe bietet sämtliche Abschlüsse vor Ort - bis hin zum Abitur.
Die Schulen fördern die Gleichberechtigung aller Menschen für ein facettenreiches Miteinander.
Eine enge Vernetzung mit der regionalen Wirtschaft bietet jungen Leuten zusätzliche Mehrwerte.



Um die Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, startet mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 ein Verkehrsversuch an der Concordiaschule. Während der einjährigen Erprobungsphase werden die Peterstraße ab der Friedrichstraße und die Waldstraße ab der Hermannstraße zu Schulzeiten von montags bis freitags in der Zeit von 7.15 bis 8.15 Uhr temporär gesperrt.
Mit entsprechenden Verkehrszeichen macht die Stadt auf die zeitweise Sperrung aufmerksam. Außerdem gilt in der Friedrichstraße unmittelbar nach Ende der Schulferien beidseitig ein absolutes Halteverbot. Erlaubt ist das Parken oder kurzzeitige Halten nur noch in den dort gekennzeichneten Flächen.
Für Eltern, die ihre Kinder weiterhin mit dem Auto zur Concordia-Grundschule bringen wollen, werden zum Schulstart drei sogenannte Hol- und Bringzonen eingerichtet. Eine befindet sich auf dem Parkplatz an der evangelischen Kirche (P6). Zweiter Standort ist der Rathausvorplatz. Freitags allerdings kann der nicht genutzt werden, weil dann dort der Bad Lippspringer Wochenmarkt stattfindet.
Eine dritte Hol- und Bringzone befindet auf der großen Parkfläche entlang der Konrad-Korte-Straße - zwischen Trift- und Detmolder Straße gelegen.
Für die notwendige Sicherheit der Kinder sorgt außerdem ein drei Meter breiter Zebrastreifen, der über die Konrad-Korte-Straße zum Fußgängerweg der Triftstraße führt.

Die oben genannten Gemeindestraßen sollen dauerhaft als sogenannte Schulstraßen mit temporärem Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs zum Schulbeginn eingerichtet werden.
Die Widmung soll nachträglich auf die Benutzung für den öffentlichen Fuß- u. Radverkehr sowie des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen für Anwohner und sonstige Berechtigte beschränkt werden. Die Beschränkung gilt in der Zeit von montags bis freitags an Schultagen von 7.15 Uhr bis 8.00 Uhr.
Die Maßnahme macht die Durchführung eines Teileinziehungsverfahrens gem. § 7 Abs. 1 Straßen-u. Wegegesetz NRW (StrWG NRW) erforderlich. Durch die Teileinziehung wird die Widmung einer Straße nachträglich (hier: temporär) auf bestimmte Benutzungsarten, Benut-zungszwecke oder Benutzungskreise beschränkt.
Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles.
Nach § 7 Abs. 4 Straßen-u. Wegegesetz NRW (StrWG NRW) ist die Absicht der Teileinzie-hung mindestens drei Monate vor der Teileinziehungsverfügung öffentlich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Ein Plan, aus dem die Lage der betroffenen Flächen ersichtlich ist, ist dieser Veröffentlichung angefügt. Die Teileinziehungsunterlagen können darüber hinaus beim Ordnungsamt,
montags bis freitags von 08.30 – 12.30 Uhr
montags von 14.00 – 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 – 17.00 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Bekanntmachung dieser Absicht der Teileinziehung ist mit dem Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes bzw. bei der Bereitstellung im Internet mit Ablauf des Tages, an dem das digitalisierte Dokument im Internet verfügbar ist, vollzogen (§ 7 Abs. 1 und 2 BekanntmVO).
Einwendungen können beim Bürgermeister der Stadt Bad Lippspringe, Ordnungsamt, Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1, 33175 Bad Lippspringe, Zimmer C 55, schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden.
Mit Beginn der Sommerferien 2017 ist der Startschuss für umfangreiche Bauarbeiten im Schulzentrum Im Bruch gefallen. Das Maßnahmenpaket der Stadt hatte einen Umfang von insgesamt mehr als zwei Millionen Euro.
Ein Schwerpunkt der Baumaßnahmen konzentrierte sich auf die alte Heizungsanlage im ehemaligen Lehrschwimmbecken. Diese stammte noch aus dem 1970er Jahre. Für angenehme Wärme in sämtlichen Schulgebäuden und Sporthallen im Schulzentrum sorgt künftig eine kombinierte Anlage aus Pelletkessel, mobilem Blockheizkraftwerk und Gasspitzenlastkessel. Durch die energetische Sanierung hofft die Stadt, den CO2-Ausstoßuminsgesamt bis zu 82 Prozent senken zu können. Das ist aber noch nicht alles. Die neue Heizungsanlage gibt darüber hinaus die Möglichkeit, Strom in größerem Umfang selbst zu erzeugen. Mithilfe des Blockheizkraftwerks können die Schulen Im Bruch rechnerisch 67,5 Prozent ihres Bedarfs künftig selbst abdecken. Der Clou dabei: Das mobile Blockheizkraftwerk soll künftig auch im Bad Lippspringer Freibad zum Einsatz kommen.
Seit dem 07.09.2011 ist die Mensa im Schulzentrum geöffnet und versorgt die Gesamtschule und die Ev. Grundschule mit köstlichen und gesunden Speisen.
Es gibt täglich 2 Menüs die aus Hauptgericht aus drei einzelnen Speise-komponenten, Rohkost und Salat und einem Dessert oder Obst bestehen.