Hundesteuer
Details
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Bitte melden Sie Ihren Hund im Amt für Finanzwesen an. Eine Hundemarke wird Ihnen mit dem Abgabenbescheid zugestellt. Zur An- oder Abmeldung eines Hundes können Sie das anliegende Formular nutzen.