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Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Bitte melden Sie Ihren Hund im Amt für Finanzwesen an. Eine Hundemarke wird Ihnen mit dem Abgabenbescheid zugestellt. Zur An- oder Abmeldung eines Hundes können Sie das anliegende Formular nutzen.
1 Hund 72,00€
2 Hunde je Hund 84,00€
3 Hunde oder mehr je Hund 96,00€
1 gefährlicher Hund 456,00€
2 oder mehr gefährliche Hunde je Hund 564,00€