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Personalausweis

Details

Antragstellung

Der Antrag ist persönlich zu stellen und Sie können sich nicht vertreten lassen.

Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro (05252/26-0) aufzunehmen.

Unter 16 Jahre

Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) im Beisein des Kindes stellen. Es ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile vorzulegen.

Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder geändert werden und diese Dokumentenart läuft nach Ablauf der Gültigkeit aus. Diese Altersgruppe benötigt jetzt reguläre Identitätsdokumente. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung dieser Identitätsdokumente eine gewisse Produktionszeit benötigen.

Vorläufiger Personalausweis

Dieselben Voraussetzungen gelten für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises.

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt, hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten und wird in Verbindung mit dem Personalausweis beantragt.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.

Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.

Hinweise

Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.

Begriffe im Kontext

Personalausweis beantragen, Kinderreisepass, Perso, Ausweis ändern, Personalausweis ändern wegen Hochzeit, Personalausweis Änderung wegen Scheidung, Personaldokument, neu, Ausweis, neuer Personalausweis, Perso ändern, Umbenennung, Perso neu,