Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Personalausweis

Details

Antragstellung

Der Antrag ist persönlich zu stellen und Sie können sich nicht vertreten lassen. Pro Ausweisdokument/Pro Person benötigen Sie je einen Termin, d.h. wenn Sie 3 Ausweisdokumente für Ihre Familie benötigen müssen Sie 3 Termine buchen.

Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro (05252/26-0) aufzunehmen.

Unter 16 Jahre

Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) im Beisein des Kindes stellen. Es ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile vorzulegen.

Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder geändert werden und diese Dokumentenart läuft nach Ablauf der Gültigkeit aus. Diese Altersgruppe benötigt jetzt reguläre Identitätsdokumente. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung dieser Identitätsdokumente eine gewisse Produktionszeit benötigen.

Die Abholung der Ausweisdokumente von Minderjährigen (bzw. Personalausweis  < 16) muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen und kann nicht durch eine Vollmacht übertragen werden.

Vorläufiger Personalausweis

Dieselben Voraussetzungen gelten für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises.

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt, hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten und wird in Verbindung mit dem Personalausweis beantragt.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.

Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.

Kosten

Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 46 Euro. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 27,60 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.

Hinweise

Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.

Papierbasierte Passbilder sind seit dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Ausweisbehörde übermittelt werden.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der teilnehmenden Fotografen.

In einen der Büros des Einwohnermeldeamtes ist es ebenfalls möglich, elektronische Fotos direkt vor Ort zu machen.

Unterlagen

  • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,

  • und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Reisepass,

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen in elektronischer Form vorliegen


Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde mit.

Besitzen Sie keines der oben genannten Dokumente, bitten wir Sie sich vorab zu erkundigen unter der Telefonnummer 05252/26-0.

Bearbeitungsdauer

Die Lieferzeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen.

Weiterführende Informationen

Information: Sind Sie nach dem 01.01.2000 aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen worden? Dann benötigen wir bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes einen Personenstandsregisterauszug vom Generalkonsulat in Münster. Das betrifft auch Kinder, die nach dem 01.01.2000 geboren sind.

Der Personenstandsregisterauszug darf nicht älter als 4 Wochen sein und kann beim Generalkonsulat der Türkei in Münster beantragt werden.