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Reisepass

Details

Der Antrag ist persönlich zu stellen und Sie können sich nicht vertreten lassen.

Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro (05252/26-0) aufzunehmen.

Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder geändert werden und diese Dokumentenart läuft nach Ablauf der Gültigkeit aus. Diese Altersgruppe benötigt jetzt reguläre Identitätsdokumente. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung dieser Identitätsdokumente eine gewisse Produktionszeit benötigen.

Hinweise

Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.

Begriffe im Kontext

Kinderreisepass