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Hausfriedensbruch
Beleidigung
üble Nachrede
fahrlässige und gefährliche Körperverletzung
In diesen Strafsachen besteht vor Anrufung des Gerichts Erscheinungspflicht vor dem Schiedsmann. Außerdem kann der Schiedsmann tätig werden in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, in Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ehrverletzungen.
Heinrich Engelbracht, Tel. 0170 3882282, E-Mail: engelbracht70@gmail.com (Termine nach Vereinbarung)
Stellvertreter: Dr. Wolf-Rainer Kluth, E-Mail: wrkluth@t-online.de