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Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Vergnügungssteuer ist die Satzung über die Festsetzung von Vergnügungssteuern in der Stadt Bad Lippspringe. Steuerpflichtig sind Geldspielgeräte in Gaststätten und Spielhallen sowie sexuelle Dienstleistungen. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bad Lippspringe kann in der Kämmerei oder im Internet eingesehen werden. Nähere Informationen zur Höhe der Vergnügungssteuer erteilen die Mitarbeiter/innen der Kämmerei.