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Melderegisterauskunft - einfach

Details

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt. Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind Familienname frühere Namen Vornamen Geburtsdatum Geschlecht oder eine Anschrift. Kann die Person nicht eindeutig identifiziert werden, wird eine neutrale Auskunft erteilt. Die Auskunft kann auch automatisiert erteilt werden.

Kosten

Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für die einfache Melderegisterauskunft beträgt 11,00 EUR.

Die Gebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn die Angaben aus der erteilten Auskunft bereits bekannt sind, die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann.

Hinweise

Wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht stimmen die Meldeverhältnisse mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen nicht immer überein. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft kann nicht übernommen werden.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift. Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben. Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären

Unterlagen

Beantragung online:

·         Ausfüllen des Antrags inklusive Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats unter der Rubrik "Antragsformulare".

Beantragung schriftlich:

·         Ausgefülltes Antragsformular unter der Rubrik "Dienstleistungen"

·         Formloser Antrag, der alle Daten des Antragsformulars enthalten muss

·         Ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat unter der Rubrik "Dienstleistungen".

Beantragung persönlich:

·         Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung

·         Ausgefülltes Antragsformular.

Auch bei persönlicher Beantragung wird hier nur der Antrag entgegengenommen. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen immer schriftlich per Brief.