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Für den Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnungen), ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich. Wohnberechtigungsscheine werden, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, auf Antrag vom Kreis Paderborn ausgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Paderborn, Rufnummer 05251/ 308-0 oder hier.