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Eine Reisegewerbekarte bedarf derjenige, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Einwohneramt
ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Einwohneramt
eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
ggf. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Unterrichtungsnachweis)
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