Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Durch das Bildung- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Beziehen Sie Leistungen nach dem SGBXII, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben Ihre Kinder bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe, wenn Sie Schüler und Schülerinnen im Sinne des Bildung- und Teilhabepakets sind.
Welche Leistungen kann man beantragen?
· Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
· Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
· Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
· Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
· Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
· Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Antrag Bildung und Teilhabe (für jedes Kind ist ein Antrag auszufüllen)
- aktuellen Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbescheid