Geburten
Details
Wird Ihr Kind zuhause geboren, erfolgt die Anzeige der Geburt mündlich.
Die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, stellt eine Geburtsbescheinigung aus.
Mit der Geburtsbescheinigung muss dann der Vater des Kindes, die Hebamme, die Mutter oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, die Geburt beim Standesamt persönlich anzeigen. Hier ist eine Frist von 1 Woche einzuhalten.