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Einzelfall-Hilfe gegen Armut

Details

In Bad Lippspringe haben einkommensschwache Familien ab sofort die Möglichkeit, mithilfe der Stadtverwaltung finanzielle Unterstützung vom Land NRW zu bekommen. Neben Lebensmittel- und Bekleidungsgutscheinen, die an Betroffene ausgegeben werden, können auch Rechnungen über hohe Strom- oder Gasnachzahlungen eingereicht werden, die anschließend mit Geld auf dem Stärkungspakt NRW beglichen werden.

Wer diese Angebote der Stadtverwaltung und des Landes NRW in Anspruch nehmen möchte, muss mithilfe von Kontoauszügen, Lohn- oder Rentenbescheiden sowie sonstigen Unterlagen wie Kindergeld- oder Wohngeldbescheiden nachweisen, dass er eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. So darf das monatliche Nettoeinkommen einer Einzelperson nicht über 1.500 Euro liegen. Für jede weitere dem Haushalt angehörende Person erhöht sich dieser Betrag um monatlich 500 Euro. Das Nettoeinkommen eines 2-Personen-Haushaltes darf demnach 2.000 Euro nicht übersteigen usw. Darüber hinaus darf die hilfesuchende Person nicht mehr als 10.000 Euro an Vermögen besitzen.

Zur Beantragung der Hilfen hat die Stadtverwaltung dieses Formular erstellt, das vollständig ausgefüllt werden muss. Bei Fragen dazu steht Carolina Niewöhner telefonisch unter 05252-26199 oder per E-Mail an carolina.niewoehner@bad-lippspringe.de zur Verfügung.

Begriffe im Kontext

Einzelfall, Hilfe gegen Armut