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Geburtsurkunde:
Geburtsurkunde Ausstellung Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Man kann jederzeit bei dem Standesamt des Geburtsortes eine Geburtsurkunde anfordern.
Sterbeurkunde:
Sterbeurkunde Ausstellung Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde In der Regel wird eine Sterbeurkunde für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen benötigt Wichtig für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung Je nach Lebenslage für sonstige Zwecke erforderlich: Banken, Versicherungen, Abmelden von Mitgliedschaften, etc. zuständig: Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat
Eheurkunde:
Eheurkunde Ausstellung die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen sie enthält: die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor Ort und Tag der Geburt des Ehegatten beziehungsweise der Ehegattin Ort und Tag der Eheschließung die Angaben zur Religionsgemeinschaft gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder Tod Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.
Lebenspartnerschaftsurkunde:
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Sie enthält folgende Angaben: Die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen gegebenenfalls die Auflösungsvermerke Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Bei der Stadtverwaltung Bad Lippspringe können nur Urkunden bestellt werden, wenn das Ereignis in Bad Lippspringe (33175) stattgefunden hat.
Geburtsurkunde:
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten: Geburtsurkunde Internationale Geburtsurkunde Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat; Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenregister außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung Geburtsurkunde in eingeschränkter Form, darin sind auf Wunsch keine Daten zu: Geschlecht den Eltern einer Religionszugehörigkeit enthalten Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die zu bescheinigende Person geboren ist und gilt nicht als Personenstandsurkunde
Sterbeurkunde:
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde. Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin. Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten: Sterbeurkunde Internationale Sterbeurkunde Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.
Eheurkunde:
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: Eheurkunde Internationale Eheurkunde Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.
Lebenspartnerschaftsurkunde:
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern. Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten: Lebenspartnerschaftsurkunde Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat; Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke