Urkundenbestellung
Details
Geburtsurkunde:
Geburtsurkunde Ausstellung Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Man kann jederzeit bei dem Standesamt des Geburtsortes eine Geburtsurkunde anfordern.
Sterbeurkunde:
Sterbeurkunde Ausstellung Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde In der Regel wird eine Sterbeurkunde für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen benötigt Wichtig für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung Je nach Lebenslage für sonstige Zwecke erforderlich: Banken, Versicherungen, Abmelden von Mitgliedschaften, etc. zuständig: Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat
Eheurkunde:
Eheurkunde Ausstellung die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen sie enthält: die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor Ort und Tag der Geburt des Ehegatten beziehungsweise der Ehegattin Ort und Tag der Eheschließung die Angaben zur Religionsgemeinschaft gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder Tod Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.
Lebenspartnerschaftsurkunde:
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Sie enthält folgende Angaben: Die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen gegebenenfalls die Auflösungsvermerke Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Hinweise
Bei der Stadtverwaltung Bad Lippspringe können nur Urkunden bestellt werden, wenn das Ereignis in Bad Lippspringe (33175) stattgefunden hat.