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Wohngeld

Details

Wohngeld-Plus-Gesetz 2023

Zum 01.01.2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten.

Bürger*innen, die bereits Wohngeld beziehen, werden automatisch das „neue Wohngeld“ erhalten.

Eine Antragstellung ist erst notwendig, wenn der Bewilligungszeitraum endet.

Die Berechnung, das Erstellen der Bescheide und auch die Auszahlung des Wohngeldes wird vom Landesbetrieb IT.NRW vorgenommen. Das zuständige Landesministerium weist vorsorglich darauf hin, dass das Berechnungsverfahren zu Jahresanfang nicht sofort auf das neue Recht umgestellt werden kann. Bei laufenden Wohngeldzahlungen werden nach Umstellung des Programms, eine automatische Neuberechnung und Nachzahlungen vorgenommen. Zurzeit geht das Landesministerium davon aus, dass die Umstellung des Berechnungsverfahren zum 01. April 2023 abgeschlossen sein soll. Die Nachzahlungen sollten somit bei laufenden Wohngeldzahlungen im April 2023 ausgezahlt werden.

Hinweise

Bevor Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen, können Sie gerne vorab eine Probeberechnung anfordern. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich. Hierauf erhalten Sie eine kurzfristige Antwort, ob ein grundsätzlicher Anspruch besteht und ein Antrag mit Aussicht auf Erfolg gestellt werden kann.

Begriffe im Kontext

Lastenzuschuss, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldantrag, Wohngeldbescheid, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Wohngeldzahlung, Wohnung