Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Wohngeld

Details

Wohngeld-Plus-Gesetz 2023

Zum 01.01.2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten.

Bürger*innen, die bereits Wohngeld beziehen, werden automatisch das „neue Wohngeld“ erhalten.

Eine Antragstellung ist erst notwendig, wenn der Bewilligungszeitraum endet.

Die Berechnung, das Erstellen der Bescheide und auch die Auszahlung des Wohngeldes wird vom Landesbetrieb IT.NRW vorgenommen. Das zuständige Landesministerium weist vorsorglich darauf hin, dass das Berechnungsverfahren zu Jahresanfang nicht sofort auf das neue Recht umgestellt werden kann. Bei laufenden Wohngeldzahlungen werden nach Umstellung des Programms, eine automatische Neuberechnung und Nachzahlungen vorgenommen. Zurzeit geht das Landesministerium davon aus, dass die Umstellung des Berechnungsverfahren zum 01. April 2023 abgeschlossen sein soll. Die Nachzahlungen sollten somit bei laufenden Wohngeldzahlungen im April 2023 ausgezahlt werden.

Hinweise

Bevor Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen, können Sie gerne vorab eine Probeberechnung anfordern. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich. Hierauf erhalten Sie eine kurzfristige Antwort, ob ein grundsätzlicher Anspruch besteht und ein Antrag mit Aussicht auf Erfolg gestellt werden kann.

Voraussetzungen

Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber*in den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt zunächst von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Je mehr Personen in Ihrer Wohnung wohnen, desto höher kann die anzuerkennende Miete (ohne Heiz- und Warmwasserkosten) sein.

Je höher die zu berücksichtigende Miete ist, desto höher ist die Einkommensgrenze, bis zu deren Höhe ein Wohngeldanspruch besteht.

 

Grundlage der Berechnungen bildet das Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld). Von dem Bruttoeinkommen sind jeweils 10 Prozent anrechnungsfrei, wenn Sie von dem Einkommen

 

  • Steuern

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und/oder

  • Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen. 

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet auf seiner Internetseite einen Wohngeldrechner an, mit dem Sie unverbindlich prüfen können, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die Regelungen des neuen Wohngeld-Plus-Gesetzes ab dem 1. Januar 2023. Über den Wohngeldrechner können Sie auch direkt einen Antrag stellen (siehe Weiterführende Links "Wohngeld beantragen (NRW)")

Unterlagen

Wohngeldantrag (Erstantrag/Verlängerungsantrag)

Sowohl für die Erstbewilligung von Wohngeld als auch für die Weiterbewilligung von Wohngeld müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Unter den folgenden Punkten sind die verschiedenen Möglichkeiten beschrieben, wie Sie den Antrag stellen können und wo Sie die Antragsdokumente finden

 

Einkommensnachweis

Für die Berechnung des Wohngeldes müssen Sie das Einkommen aller Haushaltsmitglieder belegen. Hierzu benutzen Sie bitte den Vordruck für den Einkommensnachweis. Verschiedene Möglichkeiten, wie Sie diesen finden oder bekommen können, sind unter den folgenden Punkten beschrieben.

 

Bescheinigung des*der Vermieter*in

Bei Ihrem ersten Antrag für eine Wohnung legen Sie bitte die Mietbescheinigung sowie eine Kopie der relevanten Seiten des Mietvertrages vor.

 

Nachweis über die Zahlung der Miete

Letzte Mietquittung oder letzter Kontoauszug - Bitte reichen Sie uns diese Nachweise ausschließlich in Kopie ein.

 

Die entsprechenden Dokumente können Sie über dieses Portal downloaden.

Bearbeitungsdauer

Das Antragsaufkommen in der Wohngeldstelle ist mit Blick auf die Wohngeld-Plus-Reform bereits aktuell stark angestiegen. Ab dem 1. Januar 2023 wird eine hohe Anzahl neuer Wohngeldanträge erwartet. Es ist daher mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ist in jedem Fall sichergestellt, dass bestehende Wohngeldansprüche mit zeitlichem Verzug rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung ausgezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verfahrensablauf

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich! Nach Einreichung der Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag schnellstmöglich.

Weiterführende Informationen

Die Anlage mit dem Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.