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Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs, der sich aus der Abwasserbeseitigungssatzung ergibt, sind alle Grundstücke im Stadtgebiet von Bad Lippspringe an das öffentliche Kanalnetz (Schmutz- und Regenwasserkanal oder Mischwasserkanal) anzuschließen. Die anfallenden Beiträge und Gebühren für den Anschluss eines Grundstückes und die Nutzung der Kanalisation sind in verschiedenen Satzungen geregelt, die vom Rat der Stadt beschlossen wurden.