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Baugenehmigungsverfahren

Details

Welche Unterlagen neben dem Antragsformular benötigt werden, kann bei jedem Architekten oder beim Kreis Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen erfragt werden. Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich. 

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet der Stadt Bad Lippspringe ist der Kreis Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen, Aldegreverstr. 10 -14, 33102 Paderborn Telefon: 05251 308-0. Für die Genehmigung dieser Bauvorhaben ist das Einvernehmen der Stadt erforderlich. Bauanträge werden von der Stadt Bad Lippspringe an den Kreis Paderborn zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.

Begriffe im Kontext

Landesbauordnung, Bauordnung, Baugenehmigung, Nutzungsänderung bauliche Anlage, Baubeginn, Errichtung, teilweise Beseitigung, teilweiser Abbruch, genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Bauantragsformular, Nutzungsänderung von Anlagen, Bauberatung, bauen, Bauarbeiten, LBO, Nutzungsänderung, Gebäude, Gebäudeteile