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Welche Unterlagen neben dem Antragsformular benötigt werden, kann bei jedem Architekten oder beim Kreis Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen erfragt werden. Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich.
Ob ein Bauvorhaben in der geplanten Art und Ausführung errichtet werden kann, kann vorab im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt werden. Bauvoranfragen sind unter Verwendung der entsprechenden Antragsunterlagen mit den erforderlichen Anlagen der Stadt Bad Lippspringe vorzulegen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet der Stadt Bad Lippspringe ist der Kreis Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen, Aldegreverstr. 10 -14, 33102 Paderborn.