Gewerbezentralregister
Details
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten.
Register enthält
bestimmte Verstöße des Antragstellers gegen gewerberechtliche Bestimmungen und
bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.
Antrag kann entweder bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Wohnt die antragstellende Person außerhalb Deutschlands kann der Antrag auch per Post beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Die antragstellende Person kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Antragsberechtigt ist auch die gesetzliche Vertretung der natürlichen Person.
Achtung: Zur elektronischen Antragstellung beim BfJ als natürliche Person ist es zwinged erforderlich, dass die elektronische Ausweisfunktion (eID) Ihres Ausweises freigeschaltet ist
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden:
Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Hinweise
Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.