Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten.
Für natürliche Personen mit Wohnsitz in Bad Lippspringe ist das Bürgerbüro zuständig. Hier können Sie gern einen Termin vereinbaren, siehe unten.
Für juristische Personen mit Betriebssitz in Bad Lippspringe ist das Gewerbeamt zuständig. Hier ist keine Terminvereinbarung vorgesehen. Bitte wenden Sie sich direkt an Frau Schäferjohann, Tel.Nr.: 05252/26138, E-Mail Petra.Schaeferjohann@Bad-Lippspringe.de
Register enthält
bestimmte Verstöße des Antragstellers gegen gewerberechtliche Bestimmungen und
bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.
Antrag kann entweder bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Wohnt die antragstellende Person außerhalb Deutschlands kann der Antrag auch per Post beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Die antragstellende Person kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Antragsberechtigt ist auch die gesetzliche Vertretung der natürlichen Person.
Achtung: Zur elektronischen Antragstellung beim BfJ als natürliche Person ist es zwinged erforderlich, dass die elektronische Ausweisfunktion (eID) Ihres Ausweises freigeschaltet ist
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden:
Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss persönlich zuverlässig sein.
Mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie erfahren, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben und nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Dies ist insbesondere nötig, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, zum Beispiel:
Im Gewerbezentralregister werden erfasst:
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
13€ je Auskunft
Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.
Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das
Es gibt keine Frist.
Für natürliche Personen:
Für juristische Personen:
Antrag auf Auskunft aus Gewerbezentralregister für Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben
Für natürliche Personen:
Für juristische Personen:
Für Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen
Für natürliche Personen:
Für juristische Personen:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) oder schriftlich oder persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können die Auskunft über das Online-Portal des BfJ oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:
Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Hinweis: Sie können sich nicht durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen. Ein Gewerbebetrieb kann auch durch die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene bevollmächtigte Person des Gewerbebetriebs vertreten werden.
Antrag aus dem Ausland
Wenn Sie Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beanstanden, können sie diese mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechten.