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Blinden und Gehörlosengeld

Details

Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen-Lippe, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Durch die Sinnesschädigung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. Die vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ausgezahlten Gelder sollen diese Ausgaben ausgleichen. Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt. Gerne unterstützt Sie unsere Servicestelle für Familien, Kinder, Seniorinnen und Senioren bei der Antragsaufnahme zum Blinden- und Gehörlosengeld.

Begriffe im Kontext

Blinden- und Gehörlosengeld, Blindengeld, Gehörlosengeld, Blind, Taub, Gehörlos