Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Ehefähigkeitszeugnis

Details

Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähig­keitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeits­zeugnisses.

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundi­gen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheini­gung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.

Nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnis­sen können mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden. Diese haben den Vor­teil, dass neben der deutschen auch die europäischen Sprachen, wie z.B. die englische, franzö­sische oder spanische Sprache aufgeführt sind und Sie so die Kosten für eine Übersetzung sparen.

Hinweise

Bei persönlicher Abholung ist die Zahlung der Gebühren in bar oder per EC-Kartenzahlung möglich.
Bei postalischer Zustellung ist die Zahlung der Gebühren auf Rechnung möglich.

Begriffe im Kontext

Ledigkeitsbescheinigung, Ehefähigkeitszeugnis