Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Eheschließung

Details

Je nach Familienstand und persönlichen Verhältnissen sind vom Gesetz unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben. Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fälle ein, bei allen anderen Fällen, ist ein Gespräch mit dem Standesamt zu empfehlen. Alle genannten Urkunden und Unterlagen sind als Originale einzureichen.

Kosten

  • alle Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden): 10,00 EUR

  • Auskunft aus einem Eintrag (z. B. über die Geburtszeit): 6,00 EUR

Weitere Ausfertigungen einer Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung nur die Hälfte. So beträgt die Gebühr für 3 Geburtsurkunden derselben Person z. B. 20,00 EUR.

Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, z. B. zur Beantragung von Rente.

Hinweise

Bei persönlicher Abholung ist die Zahlung der Gebühren in bar oder per EC-Kartenzahlung möglich.
Bei postalischer Zustellung ist die Zahlung der Gebühren auf Rechnung möglich.

Unterlagen

Benötigte Unterlagen bei von Geburt an deutschen Staatsangehörigen, die volljährig sind und in Deutschland geboren wurden

Grundsätzlich mitzubringen, je Partner:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, die nicht älter als 6 Monate ist (keine Geburtsurkunde, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt - ist Bad Lippspringe das Geburtsstandesamt liegt diese bereits vor)

  • eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, die nicht älter als 14 Tage ist (keine Meldebescheinigung, erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes- ist Bad Lippspringe der Wohnsitz liegt diese bereits vor)


Außerdem...

...wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der unmittelbar vorangegangenen Vorehe mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)

  • falls die Auflösung in der Urkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde

  • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Bringen Sie am besten alle Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile oder Abschriften aus dem Familienbuch mit

...wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben und diese aufgelöst wurde:

  • eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist;

  • falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde

  • eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben


... wenn Sie gemeinsame, in Deutschland geborene, Kinder haben:

  • die Geburtsurkunde aller Kinder (erhältlich bei ihrem Geburtsstandesamt - ist Bad Lippspringe das Geburtsstandesamt liegt diese bereits vor)

  • die Sorgeerklärung der Eltern, sofern vorhanden


Eine Vorsprache beim Standesamt ist in allen anderen Fällen zu empfehlen. Insbesondere wenn ein Partner (oder ein gemeinsames Kind)

  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat

  • nicht in Deutschland geboren ist

  • eingebürgert wurde

  • im Ausland geheiratet hat

  • im Ausland geschieden wurde


Bei Auslandsbeteiligung muss neben dem deutschen Recht auch ausländisches Recht beachtet werden, deswegen kann eine generelle Aussage über notwendige Unterlagen nicht getroffen werden.