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Einbürgerung

Details

  • Ein Antrag auf Einbürgerung kann bei der Kreisverwaltung in Paderborn (Kreishaus) gestellt werden.

  • Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung. Sie haben außerdem die Möglichkeit, zuvor eine Erklärung zur künftigen Namensführung abzugeben. Vor- und Familiennamen können dann in die deutsche Namensform geändert werden, unter Ablegung des bisher zusätzlich geführten Vatersnamens.

Voraussetzungen

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes

  • Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Einbürgerung berechtigt

  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII

  • keine strafrechtlichen Verurteilungen

  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Miteinbürgerung von Ehepartnern und Kindern

  • Ehepartner und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden

  • für die miteinzubürgernden Ehepartner ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend

  • bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen

Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehepartnern Deutscher

  • 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

  • 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen

  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes

  • Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute

  • Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Rentenversicherung)

  • keine strafrechtlichen Verurteilungen

  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Ausnahmen (Beispiele)

  • beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII

  • bei der Aufenthaltszeit

  • bei geringfügiger Straffälligkeit

  • bei der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit, die in einem Beratungsgespräch geklärt werden können

Unterlagen

zu 1.:

  •  Antrag, mit Angabe des Grundes der beantragten Einbürgerung

  •  Geburts- oder Heiratsurkunde mit Übersetzung

  •  Aufenthaltsbescheinigung

  •  Führungszeugnis

  •  Verdienstbescheinigung

  •  Reisepass

zu 2.:

  •  Registrierschein

  •  Geburts- oder Heiratsurkunde

  •  Personalausweis oder Reisepass

Bearbeitungsdauer