Einwohnerantrag
Details
Einwohner, die seit mindestens 3 Monaten in der Stadt wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Stadt Bad Lippspringe über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Weitere Details können §25 GO NRW entnommen werden