Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Einwohner, die seit mindestens 3 Monaten in der Stadt wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Stadt Bad Lippspringe über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Weitere Details können §25 GO NRW entnommen werden
Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 von 100 Einwohnern unterzeichnet worden sein.