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Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Eine Novellierung erfolgte zum 01.01.2011. Für Kinder, die ab 01.01.2013 geboren sind, gibt es neue Anträge. Für alle Kinder, die bis zum 31.12.2012 geboren sind, gelten noch die alten Anträge. Umfangreiche Informationen und Antragsformulare zum Thema erhalten Sie beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen unter elterngeld.nrw.